Für jeden Auftrag oder jede Kommission erstellen wir einen Prüfbericht, auf der die entsprechenden Druckgasflaschen aufgeführt sind. Diese detaillierte Liste beinhaltet sämtliche Stamm- und Prüfdaten der Flaschen. Laut §19 der BetrSichV sind Prüfbescheinigungen für die durchgeführten Prüfungen auszustellen und am Standort der überwachungsbedürftigen Anlage aufzubewahren. Daher wird für die in der „Prüfliste für Druckgasflaschen/Druckgeräte“ vermerkten Flaschen, die gemäß BetrSichV regelmäßig geprüft wurden, von der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) eine Prüfbescheinigung für die „wiederkehrende Prüfung von Taucher- und Atemluftflaschen gemäß §15 BetrSichV“ erstellt